Förderung für Fenstersanierung und Fensterrenovierung

Wer wird gefördert?

  • Du, wenn du als Privatperson, Eigentümer, Bauberechtigter oder Mieter von einem Ein-/Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus bist 
  • Pro Wohnobjekt (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Wohneinheit eines Zweifamilienhauses) kannst du pro Jahr nur einen Förderantrag stellen
  • Für größere Wohneinheiten und Reihenhäuser, bei denen die gesamte Wohnanlage saniert wird, gelten besondere Förderungsvoraussetzungen (dieses Thema wird in diesem Blog nicht behandelt) 
  • Auch private Wohnungseigentümer oder Mieter (nur Einzelbauteilsanierungen)

Fördergegenstand bei Fenstersanierung

Was wird genau gefördert? 

  • Thermische Sanierungen von privaten Wohngebäudendie älter als 15 Jahre sind 
  • Sanierungsarbeiten, die ab dem 01.01.2023 erbracht wurden 

Du kannst deinen Antrag einreichensolange noch genug Budget im Fördertopf istbis spätestens 31.12.2024! 

Nur einne Maßnahme bei Einzelbauteilsanierungen, wie zum Beispiel: 

  • Die Dämmung der unteren Geschoßdecke oder des Kellerbodens 
  • Der Tausch oder die Sanierung der Fenster und Außentüren 
  • Die Dämmung der Außenwände 
  • Die Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches 

Nur Inlandsobjekte. Neubauten, Zubauten, Hauserweiterungen sowie Abbruch und Wiederaufbau werden nicht gefördert. 

Förderhöhe bei Fenstersanierung

Wie hoch ist genau die Förderung?

  • Einzelbauteilsanierung: Hier bekommst du maximal 9.000 Euro
  • Teilsanierung 40%: Bei dieser Sanierungsart bekommst Du maximal 18.000 Euro
  • Umfassende Sanierung guter Standard:  maximal 27.000 Euro bekommen
  • Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard: Diese Sanierung wird am großzügigsten gefördertDu kannst bis zu 42.000 Euro erhalten

Zusätzlich gibt es einen Bonus für ein Gesamtsanierungskonzept, der 500 Euro beträgt.
Die endgültige Förderungssumme wird nach der Antragstellung und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausgezahlt. 

Keine Haftung für Änderungen der Förderrichtlinien. Weitere Infos HIER