Förderung Fenster – Sanierungsoffensive 2027

Förderung Fenster – Sanierungsoffensive 2027

Sanierungsoffensive 2027

Die Sanierungsoffensive des Bundes für thermisch-energetische Sanierungen und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen wird im Jahr 2027 fortgeführt.

Neben dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) beteiligt sich künftig auch das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) an der Ausgestaltung der Sanierungsoffensive und trägt zentrale Förderungsschwerpunkte mit.

 

Um deinen Antrag musst du dich selbst kümmern

 Förderungsanträge können ab 4. Jänner 2027 gestellt werden (BMLUK).

 

Die endgültigen Förderbestimmungen beschließt die Regierung erst im Dezember 2026. Die Förderhöhen stehen laut KPC schon fest. Einzelne Bedingungen können sich bis zum Start noch ändern. Wir halten diesen Artikel für dich auf dem aktuellen Stand.

Die Sanierungsoffensive 2027 bzgl. Fenstertausch

Der Fenstertausch im Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus läuft darin über den Sanierungsbonus 2027. Gefördert wird nur die Sanierung – also dein bestehendes Haus, das älter als 15 Jahre ist. Für einen Neubau gibt’s diese Förderung nicht.

Zusammengefasst: 2027 gibt’s nur einen Antrag, und der muss vor Lieferung und Montage gestellt sein. Rückwirkend wird nichts gefördert.

Quellen: KPC, Infoblätter Sanierungsbonus 2026 Ein-/Zweifamilienhaus (Version 11/2025) und 2027 (Version 10/2026); sanierungsoffensive.gv.at, Meldung vom 02.02.2026.

 

Förderhöhe 2027 für neue Fenster 

Tauschst du die Fenster in deinem bestehenden Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus, kriegst du bis zu 4.000 €.

Nimmst du außenliegenden Sonnenschutz dazu, gibt’s bis zu 1.000 € extra – zusammen also bis zu 5.000 €. Das ist ein Zuschuss, du zahlst nichts zurück.

Voraussetzungen für Förderung für Fenster

Deine neuen Fenster brauchen einen Uw-Wert von höchstens 1,1 W/m²K.

Und du tauschst mindestens 75 % deiner bestehenden Fenster. Dazu kommen ein paar Regeln für dein Haus und die Montage.

  • Mindestens 75 % deiner Fenster: Gezählt werden die bestehenden Fenster oder Fensterflächen.
  • Uw-Wert höchstens 1,1 W/m²K: Das ist der Wert fürs ganze Fenster, also Glas und Rahmen.
  • Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus: Dein Haus ist älter als 15 Jahre, es zählt das Datum der Baubewilligung. Neubau, Zubau und Abriss mit Neubau sind ausgeschlossen.
  • Du wohnst privat drin: Mehr als die Hälfte der beheizten Fläche muss Wohnraum sein.
  • Du bist Privatperson: Einreichen kannst du als Eigentümer, Miteigentümer, Bauberechtigter oder Mieter, wenn du die Kosten trägst. Einen Hauptwohnsitz im Haus brauchst du nicht.
  • Ein Fachbetrieb baut ein: Ohne Montagerechnung eines Fachbetriebs gibt’s keine Förderung. Selber einbauen zählt nicht.
  • Eine Maßnahme pro Jahr: Pro Haus und Kalenderjahr fördert der Bund nur eine Einzelmaßnahme – also Fenster oder Dämmung, nicht beides.

Quelle